Die ausgewiesenen Kapazitäten im Marktinformationspaket 2 stellen das initiale Kapazitätsgerüst auf Basis der in den Jahren 2026 bis 2029 in Betrieb genommenen Infrastruktur dar. Dieses ermöglicht in allen vom Wasserstoff-Kernnetz bereits erschlossenen Gebieten die Basis für einen Wasserstoff-Hochlauf. Das Kapazitätsgerüst wurde wegen der im Vorhinein unbekannten Verteilung und Verortung der Kapazitätsbedarfe unter konservativen Annahmen ermittelt. Im Rahmen der Marktentwicklung und der konkreten Verortung der Nachfragen kann sich das Kapazitätsgerüst in einem Cluster erhöhen. Es ist daher ausdrücklich vorgesehen und erwünscht, dass Anfragen gestellt werden, die das ausgewiesene Kapazitätsangebot in Angebotszonen und für clusterübergreifende Transporte überschreiten. Diese Anfragen werden durch die Netzbetreiber geprüft und können im Rahmen der Einzelfallprüfung zur bedarfsgerechten Neubewertung des Kapazitätsangebots führen. Für clusterübergreifende Transporte könnte sich hierdurch der Clearing-Preis reduzieren oder sogar entfallen, falls alle Anfragen derselben Zeitstunde bedient werden können.




