Interne Bestellungen
im gemeinsamen Marktgebiet
Über etwa 60 Netzkopplungspunkte bieten wir Zugang zu unserem Pipeline-System. Nachgelagerte Netzbetreiber können für Transporte innerhalb des Marktgebietes Trading Hub Europe Ausspeisekapazitäten intern bestellen.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) regelt die verbindliche Zusammenarbeit von vor- und nachgelagerten Netzbetreibern, zu der sie gemäß § 20 Absatz 1b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG mit letzter Novellierung vom 13. Oktober 2023) verpflichtet sind.
Ausspeisekapazitäten intern bestellen –
so funktioniert es
Gemäß § 11 KoV müssen Netzbetreiber, die einem oder mehreren Netzbetreibern direkt nachgelagert sind zur Abwicklung ihrer Transporte einmal jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr (= „Bestelljahr“) die maximal vorzuhaltende feste Ausspeisekapazität am jeweiligen Netzkopplungspunkt beim vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) bestellen.
Mit der Annahmeerklärung verpflichtet sich der jeweils vorgelagerte FNB, die vertraglich vereinbarte Kapazität entsprechend vorzuhalten.
Falls ein nachgelagerter Netzbetreiber mehrere Netzkopplungspunkte zu demselben FNB besitzt, sind diese nach Möglichkeit zu Ausspeisezonen zusammenzufassen. Die zu bestellende Kapazität bezieht sich dann auf die Ausspeisezone.
Die interne Bestellung muss spätestens bis zum 15. Juli eines Jahres beim FNB abgegeben sein.
Der FNB muss die interne Bestellung innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf der Abgabefrist annehmen oder ablehnen. Die Annahmeerklärung muss mindestens in der Höhe des letzten Werts der vertraglich vereinbarten zeitlich unbefristeten Kapazität erfolgen.
Eine Ablehnung kann sich lediglich auf die Höhe der Differenz der darüberhinausgehenden Kapazität beschränken. Hierüber hat der FNB in einer Einzelfallprüfung bis spätestens 15. Oktober zu entscheiden.
Die interne Bestellung wird über unser Kundenportal abgegeben.
Kapazitätsentgelte und Bedarfe
Zum 1. Juni eines Jahres muss der FNB die Kapazitätsentgelte für das nachfolgende Kalenderjahr veröffentlichen. Das jeweils gültige und das Preisblatt für das Folgejahr ist in unserem Downloadbereich veröffentlicht.
Zusammen mit der internen Bestellung muss in jedem ungeraden Jahr die Langfristprognose gemäß § 16 KoV für die auf das Bestelljahr folgenden 10 Jahre abgegeben werden. Mit der Langfristprognose prognostiziert der nachgelagerte Netzbetreiber unverbindlich seinen Kapazitätsbedarf für diesen Zeitraum.
Prognostiziert werden Daten zu den Sektoren Haushalt, Gewerbe, Handel, Dienstleistung, Industrie und Kraftwerke in den Kategorien „rückläufig“, „konstant“ oder „steigend“.
Angegeben werden müssen ebenfalls kapazitätsreduzierende Instrumente (Netzpufferentwicklung) und konkrete Projekte, die einen zusätzlichen Kapazitätsbedarf verursachen.
Seit 2021 erfolgt mit der Abgabe der internen Bestellung auch eine Abfrage zu Grüngasprojekten. Nachgelagerte Netzbetreiber sollen hier ihre Bedarfe in den einzelnen Segmenten benennen.
Dokumente
Ältere Dokumente finden Sie in unserem Archiv
Sie haben Fragen?
Gerda Suresch
Vertragsmanagement,
Wasserstoff-Beimischung
Interne Bestellungen
Telefon: +49 561 934-1267