
Einladung zur Konsultation
des Netzkopplungsvertrags zwischen GASCADE Gastransport GmbH und terranets bw GmbH
Kassel/Stuttgart, 15. August 2017. Netznutzer werden gemäß Artikel 4 Abs. 2 der VERORDNUNG (EU) 2015/703 DER KOMMISSION vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch eingeladen, zum vorgesehenen Wortlaut der folgenden Vorschriften des Netzkopplungsvertrages zwischen GASCADE Gastransport GmbH und terranets bw GmbH Stellung zu nehmen.
- Vorschriften für das Abgleichsverfahren
- Vorschriften für die Zuweisung der Gasdifferenzmengen
- Kommunikationsverfahren bei außergewöhnlichen Ereignissen (s.u.)
Netznutzer haben die Gelegenheit, ihre Anmerkungen im Zeitraum vom 15. August 2017 bis 15. Oktober 2017 an kontaktSpam Protect@gascade.de zu versenden.
Die Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE Gastransport GmbH und terranets bw GmbH werden die Anmerkungen der Netznutzer beim Abschluss des Netzkopplungsvertrags berücksichtigen.
Die Bestimmungen des Netzkopplungsvertrags gelten für den (H-Gas) Netzkopplungspunkt Lampertheim IV.
weitere Informationen
Kommunikationsverfahren bei außergewöhnlichen Ereignissen
Relevanter Textauszug aus dem Netzkopplungsvertag:
§ 7 Kommunikationsverfahren bei außergewöhnlichen Ereignissen
Im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses informieren sich die Vertragspartner zunächst mündlich auf Deutsch und bestätigen die Information anschließend auf elektronischem Weg. Die Kontaktadressen der Vertragspartner sind diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügt.