Glossar


M

Marktgebiet

Marktgebiete in deutschen Erdgaswirtschaft umfassen das Versorgungsgebiet mehrerer Fernleitungsnetzbetreiber. Es ist der virtuelle Zusammenschluss der Fernleitungsnetze und nachgelagerter Verteilernetze zu einer einzigen Bilanzierungszone. Marktgebiete sind damit vergleichbar mit Handelszonen. Sie vereinfachen den Handel mit Gas. Innerhalb eines Marktgebietes können Transportkunden flexibel Ein- und Ausspeiseverträge abschließen und die entsprechend gebuchten Kapazitäten nutzen. In Deutschland gibt es das zwei Marktgebiet Trading Hub Europe​​​​​​​.

Marktgebietsverantwortlicher

Der Marktgebietsverantwortliche erfüllt gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz innerhalb eines Marktgebiets alle Aufgaben. Er bilanziert alle Gasflüsse und gleicht evtl. auftretende Differenzen aus. Um das zu tun, werden Bilanzkreisverträge mit den Bilanzkreisverantwortlichen abgeschlossen.

Meldestelle

In der Meldestelle oder Dispatchingzentrale können rund um die Uhr und an sieben Tage die Woche Meldungen, die das Leitungsnetz betreffen, entgegengenommen werden, um den reibunglosen Betrieb zu gewährleisten. Die Kontaktdaten finden sich unter anderem auf den gelben Markerpfählen entlang der Leitungen.

Mengen- und Fahrweisenplanung

Mit so genannten Fahrplänen können alle Netzpunkte sowie Anlagen im Leitungsnetz per IT-Anwendung aktiv gesteuert werden. So können unter anderem auch die zu transportierenden Gasmengen an Netzpunkten oder in Netzsegmenten geregelt werden. Angesteuert werden können einzelne Regelgeräte, komplette Regelstationen, Verdichtereinheiten und ganze Verdicherstationen. 

Messanlagenrevision

In bestimmten Abständen wird die Funktionsfähigkeit und Genauigkeit der Messgeräte überprüft. Zum Prüfumfang gehören alle Messgeräte, die zur Volumenbestimmung und Bestimmung der chemischen Zusammensetzung des Gases erforderlich sind.