Glossar


E

Effizienzwert

Im Rahmen der Anreizregulierung prüft die Bundesnetzagentur die deutschen Ferngasnetzbetreiber auf ihre Kosteneffizienz. Diese müssen sich am effizientesten Betreiber messen lassen. Grundlage des bundesweiten Effizienzvergleichs ist §§ 12 ff der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Weniger effiziente Unternehmen haben wenige Jahre Zeit, um ihre individuelle Ineffizienz abzubauen. 

Einspeisepunkt

Der Einspeisepunkt ist ein Punkt in einem Marktgebiet, an dem Gas in das Netz eines Netzbetreibers übergeben werden kann.

EMSR

Elektro-, Mess-. Steuerungs- und Regelungstechnik und bezeichnet ein Arbeitsgebiet aus der Automatisierungstechnik. 

Energie-Mengenermittlung

Die Energie-Mengenermittlung beschreibt ein Verfahren, bei dem mittels fernübertragener, abrechnungsrelevanter Messgrößen ein eichamtlich unbedenkliches, thermisches Messergebnis in [kWh] erzeugt wird. GASCADE arbeitet weitestgehend mit IT-basierten Verfahren.

Energiewirtschaftsgesetz

Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.

Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.

Entgeltantrag und Kostenantrag

Mit diesen Instrumenten wird ermittelt, wie hoch der zulässige regulierte Erlös eines Netzbetreibers sein wird, kurz: wieviel er verdienen darf.

Prinzipiell wird zwischen einem Antrag vor Anreizregulierung (Entgeltantrag) und einem Antrag innerhalb der Anreizregulierung (Kostenantrag) unterschieden.

Befindet sich der Netzbetreiber noch nicht in der Anreizregulierung, sondern in der Kostenregulierung, so stellt der Netzbetreiber bei der Regulierungsbehörde für einen bestimmten Genehmigungszeitraum einen Entgeltantrag zur Genehmigung von Entgelten. Dies gilt in der Regel nur für neugegründete Netzbetreiber. Ein Netzbetreiber, der sich bereits in der Anreizregulierung befindet, stellt jeweils im Jahr nach dem Basisjahr einen Kostenantrag, auf dessen Grundlage die Bundesnetzagentur die Erlösobergrenze für die nächste Regulierungsperiode genehmigt.

Entry-/Exit Modell

Das Entry-/Exit-Modell beschreibt ein Modell für Transporte, bei dem der Transportkunde innerhalb eines Marktgebiets lediglich den Einspeise- und den Ausspeisepunkt buchen muss. Der Transportpfad wird allein durch die Netzbetreiber im Marktgebiet gesteuert und  optimiert. Dieses Modell wird in beiden deutschen Marktgebieten angewandt.

ENTSOG

Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (European Network of Transmission System Operators for Gas, kurz: ENTSOG) ist ein Verband, in dem sich die Betreiber von Gasfernleitungsnetzen in Europa zusammengeschlossen haben. ENTSOG hat den Sitz in Brüssel.

Ereignismanagement

Im Fall einer Netzstörung kommt das Ereignismanagement zum Einsatz. In einer ersten Analyse im Dispatching wird das Ereignis mit der dazugehörigen Klassifizierung und Einordnung in eine der drei Ereigniskategorien HSE, Transport-Einschränkung und Sicherheit bestimmt. Sollte das Ereignis bestimmte Kriterien erfüllen, wird das Krisenteam der GASCADE einberufen.

Erlösobergrenze

Die Obergrenzen der zulässigen Gesamterlöse eines Netzbetreibers aus Netzentgelten (Erlösobergrenze) ergeben sich aus den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung. Die Erlösobergrenze wird durch eine Kostenprüfung ermittelt. Neben den genehmigten Kosten (u.a. aufwandsgleiche Kosten, Abschreibung, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung) werden auch die Investitionsmaßnahmen, der Inflationsausgleich sowie das Regulierungskonto berücksichtigt.