Glossar
U
Unbundling
Unter Entflechtung (englisch: „Unbundling“) wird im Allgemeinen die Herstellung bzw. Stärkung der Unabhängigkeit zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern eines Unternehmens oder Unternehmensverbundes verstanden. Dies geschieht aufgrund entsprechender gesetzlicher (kartellrechtlicher) und/oder regulierungsbehördlicher Vorgaben. Speziell im Recht der sogenannten leitungsgebundenen Netzwirtschaften (Energie, Eisenbahn, Telekommunikation) bezieht sich die Entflechtung schwerpunktmäßig auf die Trennung des Netzinfrastrukturbetriebes von den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen der jeweiligen Netzwirtschaft (Produktion/Vertrieb).
Unterbrechbare Kapazität
Diese Kapazitäten kann der Netzbetreiber jederzeit unterbrechen. Siehe auch dynamische Kapazität, feste Kapazität und frei zuordenbare Kapazität.