Inkrementelle Kapazität

Im Rahmen des am 06.04.2017 in Kraft getretenen Netzkodex Kapazitätszuweisung (Nachfolgend "NC CAM") setzt GASCADE zusammen mit den anderen deutschen Fernleitungsnetzbetreibern (nachfolgend FNB) das Verfahren für neu zu schaffende Kapazität gemäß EU-VO Verordnung (EU) 2017/459 um.

Das Verfahren lässt sich vereinfacht in fünf Phasen untergliedern (siehe Abbildung), innerhalb derer sowohl Fernleitungsnetzbetreiber als auch Teilnehmer verschiedene Prozessschritte vorbehaltlich ihrer Erforderlichkeit durchlaufen. 

Verfahren für neu zu schaffende Kapazität gemäß NC CAM beginnen grundsätzlich in ungeraden Jahren und werden somit zweijährlich initiiert. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des NC CAM am 06.04.2017 beginnt mithin die Phase 1 des in 2017 beginnenden Verfahrens für neu zu schaffende Kapazität. In dieser Phase 1 nehmen die Fernleitungsnetzbetreiber bis zum 01.06.2017 (8-Wochen-Frist gemäß Art. 26 Ziffer 6 NC CAM) unverbindliche Nachfragen der Teilnehmer nach Zusatzkapazität an Marktgebiets- und Grenzübergangspunkten entgegen, um in Marktnachfrageanalysen den Bedarf an Zusatzkapazitäten bewerten zu können. Nach Ablauf dieser Frist eingehende unverbindliche Nachfragen werden gemäß Art. 26 Ziffer 7 NC CAM erst im nachfolgenden – also im 2019 beginnenden – Verfahren berücksichtigt.

Um ein zwischen den FNB abgestimmten Prozess zu gewährleisten, werden alle Anfragen nach inkrementeller Kapazität zentral über den FNB-Gas gesammelt und die betreffenden FNB weitergeleitet.

Anfragen für inkrementelle Kapazität können unter www.fnb-gas-capacity.de gestellt werden.