Fernleitungsnetzbetreiber wehren sich gegen Festlegung der Bundesnetzagentur
Düsseldorf. Die beiden Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE und GRTgaz Deutschland haben Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Einheitsbriefmarke in den jeweiligen Marktgebieten eingelegt und zusätzlich Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Die Regulierungsbehörde hatte am 10. April die finalen Festlegungen im Amtsblatt veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2020 für alle Fernleitungsnetzbetreiber in den beiden Marktgebieten einen einheitlichen Ein- und Ausspeisetarif vorschreiben (Az. BK9-18/611-GP und BK9-18/610-NCG), der bereits am 1. Juni 2019 für die anstehenden Auktionen der Kapazitäten veröffentlicht wird.
„Wir sehen hier eine verbotene Quersubventionierung der nationalen Gasverteilung zu Lasten des grenzüberschreitenden Transportes, sagte Nicolas Delaporte, Geschäftsführer der GRTgaz Deutschland. „Das beeinträchtigt den europäischen Binnenmarkt und verzerrt die europäischen Wettbewerbsbedingungen im Gashandel.“ „Diese Festlegung der Bundesnetzagentur stellt den weitestgehenden Eingriff in die bestehende Entgeltsystematik dar, der im Rahmen der Umsetzung der europäischen Vorgaben aus dem Network Code Tariff vorstellbar ist“, kommentiert GASCADE-Geschäftsführer Christoph von dem Bussche das Vorgehen. „Deutschland läuft Gefahr durch diese deutliche Preissteigerung wesentliche Transitströme zu verlieren und damit auch Liquidität am deutschen VHP“, so von dem Bussche.
Das Einheitsentgelt soll erstmalig in der Auktion von Jahreskapazitäten auf der Kapazitätsplattform PRISMA am 1. Juli 2019 angewendet werden. Nach Prognosen der Bundesnetzagentur wird es im GASPOOL-Marktgebiet bei 3,27 EUR/kWh/h/a und im NCG-Marktgebiet bei 4,21 EUR/kWh/h/a liegen – eine Preissteigerung bei GASCADE von 24 Prozent, bei GRTgaz Deutschland von sogar 88 Prozent. GASCADE und GRTgaz Deutschland befürchten allerdings, dass die Entgelte noch deutlich höher liegen werden.
GRTgaz Deutschland und GASCADE hatten im Rahmen des Festlegungsverfahrens gemeinsam mit zwei weiteren FNB ein alternatives Modell vorgestellt, das mit vier statt einer Briefmarke die Quersubventionierung reduzieren würde. Dieses Modell wurde von der Bundesnetzagentur verworfen, obwohl es sowohl Speicherbetreiber als auch Gashändler unterstützen.
Mit der Beschwerde beantragen die beiden FNB die Aufhebung der Festlegungen. Mit ihren Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz beantragen die beiden FNB, die Umsetzung der einheitlichen Briefmarke bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen und vorerst zur bisherigen Entgeltsystematik im GASPOOL- und NCG-Marktgebiet zurückzukehren.