Kapazitätsverlagerung

Um an unseren Netzpunkten stets ein bedarfsgerechtes Kapazitätsangebot zur Verfügung zu stellen, folgen wir einer Bandbreite an gesetzlichen Vorgaben, sachlichen Analysen und Prognosen. Dennoch gibt es Unschärfen, welche trotz aller Sorgfalt einen höheren als von uns prognostizierten Kapazitätsbedarf begründen. Hierfür bietet GASCADE die Möglichkeit der Anfrage einer Kapazitätserhöhung im Rahmen einer Kapazitätsverlagerung an. In diesem Fall prüfen wir, welche Verlagerung(en) für die angefragte Kapazitätserhöhung geeignet sind und ob die Anfrage im Rahmen bestehender Kapazitäten erfüllt werden kann. Ein Anspruch auf Netzausbau oder eine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan gemäß § 15a EnWG ist liegt durch diese Anfrage nicht vor.

Können wir die vermarktbare Kapazität an dem angefragten Netzpunkt erhöhen und wird sie per Auktion zugewiesen, so wird die Kapazität in allen in den angefragten Zeitraum fallenden Standardkapazitätsprodukten entsprechend berücksichtigt. Die Kapazität wird allen Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt und rechtzeitig im Vorfeld der Kapazitätszuweisungsverfahren im Rahmen der allgemeinen Veröffentlichungspflichten in Bezug auf die zu vermarktende Kapazität bekannt gegeben.

Nähere Informationen zum Thema Kapazitätsverlagerung finden Sie unter anderem im Positionspapier der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Um eine Anfrage für eine Kapazitätsverlagerung bei der GASCADE zu stellen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Anfrageformular, welches wir Ihnen im Downloadbereich unter „Kapazitätsanfrage in Ausnahmefällen“ zur Verfügung stellen.