Rechtsstreit um Investitionsbudgets beigelegt

Bonn. Insgesamt 38 Erdgas- und Stromnetzbetreiber, darunter die Erdgas-Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE, Gasunie Deutschland, ONTRAS, Open Grid Europe und Thyssengas, haben mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Vergleichsvereinbarung zur Beilegung bestehender Gerichtsverfahren und zur zukünftigen Genehmigung von Investitionsbudgets abgeschlossen.

Mit dieser Einigung verfolgten die Fernleitungsnetzbetreiber das gemeinsame Ziel, wichtige Rahmenbedingungen für den Netzausbau in Abstimmung mit der deutschen Regulierungsbehörde rechtsverbindlich für die Zukunft festzulegen. Der erzielte Vergleich ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die in zahlreichen Gesprächen zwischen den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur gefundenen konstruktiven Ansätze stellen eine gute Ausgangsbasis dar, um weitere, noch bestehende Investitionshemmnisse im Rahmen der anstehenden Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu lösen. Ohne eine nachhaltige Verbesserung der Investitionsbedingungen in Deutschland sehen die Fernleitungsnetzbetreiber die Gefahr, dass die von der Politik vorangebrachte und von großer öffentlicher Akzeptanz gekennzeichnete nationale Energiewende nicht umzusetzen sein wird.

Die deutschen Erdgas-Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen ausdrücklich die Einigung mit der BNetzA, da damit Rechtssicherheit für laufende und zukünftige Investitionsmaßnahmen geschaffen wird.

Hintergrund:

Die Anreizregulierungsverordnung schreibt vor, dass die BNetzA Investitionsbudgets für Neubau-, Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen insbesondere in Erdgas-Fernleitungsnetzen und Strom-Übertragungsnetzen zu genehmigen hat. Die Entscheidungspraxis der BNetzA hatte in der Vergangenheit zu Gerichtsverfahren durch Klagen der Netzbetreiber geführt. In mehreren Gesprächsrunden konnten strittige Einzelfragen zwischen der Behörde und den Netzbetreibern gelöst werden. Mit der Zustimmung der betroffenen Netzbetreiber ist die Vergleichsvereinbarung in Kraft getreten. Durch die im Vergleich festgeschriebenen Grundsätze können nun die Gerichtsverfahren beigelegt und laufende sowie zukünftige Anträge rechtssicher abgearbeitet werden.