Folgeschäden

Nach Abschluss des Baus unserer Leitungen können Folgeschäden an landwirtschaftlichen Kulturen auftreten. Die Prüfung, Bewertung und der Ausgleich dieser Schäden erfolgt durch unsere Gesellschaft bzw. in unserem Auftrag handelnde landwirtschaftliche Sachverständige. Voraussetzung für den Ausgleich eines Folgeschadens ist der rechtzeitige Eingang der Schadenmeldung bei uns, der mindestens 4 Wochen vor der Ernte der geschädigten landwirtschaftlichen Kultur erfolgt sein muss.

Zur Vereinfachung behalten wir uns vor, geringe Schadensumfänge in einem vereinfachten Verfahren zu regulieren. Hierzu ist es erforderlich, dass die Schadenmeldung eine überschlägige, aber möglichst genaue Erstschätzung des Schadens enthält.

Hierzu verwenden Sie bitte ausschließlich das auf dieser Seite erhältliche Formular, und senden Sie die ausgefüllte Schadenmeldung per E-Mail, Post oder Fax an uns. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.