Konsultation: Bidirektionale Kapazitäten am Grenzübergangspunkt Deutschneudorf-EUGAL

Antrag auf Ausnahme von der verpflichtenden Schaffung bidirektionaler Kapazitäten am Grenzübergangspunkt Deutschneudorf-EUGAL / Einwände bis 10. Juli 2019

Kassel. Die GASCADE Gastransport GmbH wird im Namen aller Bruchteilseigentümer der EUGAL einen Antrag stellen, der um eine einzelne Ausnahme von der Verpflichtung zur Schaffung von permanenten physischen bidirektionalen Kapazitäten auf Verbindungsleitung zwischen den Mitgliedsstaaten ersucht. Die Ausnahme soll für den gesamten Grenzübergangspunkt Deutschneudorf-EUGAL mit Flussrichtung Tschechische Republik nach Deutschland (EIC 21Z0000000004839) gelten. 

Die Verpflichtung zur Schaffung von bidirektionalen Kapazitäten auf einer Verbindungsleitung besteht gemäß Art. 5 Abs. 4 und 5 VO (EU) 2017/1938 („SoS-VO“) i.V.m. Ziffer 2 Anhang III SoS-VO. Der Antrag wird bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingereicht. 

Die von diesem Antrag potentiell betroffenen Fernleitungsnetzbetreiber (vgl. Ziffer 2 Anhang III SoS-VO) haben bis zum 10. Juli 2019 die Möglichkeit, Einwände zu erheben. Bei Einwänden senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer genauen Erläuterung Ihres Einwands und Ihren Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) an reverseflowSpam Protect@gascade.de.

Informationen zu dem Projekt EUGAL stellt GASCADE auf der Internetseite www.eugal.de zur Verfügung.