EUGAL: Einigung mit Bauernverband in Mecklenburg-Vorpommern

Klarheit über Eckpunkte der vertraglichen Vereinbarungen mit Landwirten

Kassel. Nach dem sächsischen und dem brandenburgischen Landesbauernverband hat nun auch die berufsständische Vertretung der Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern ihre Unterschrift unter die Rahmenvereinbarung gesetzt. Damit haben die Bauern in Mecklenburg-Vorpommern, deren Flächen durch die Europäische Gas-Anbindungsleitung EUGAL in Anspruch genommen werden, Klarheit über die Regelungen der vertraglichen Vereinbarungen, wie beispielsweise Entschädigungszahlungen. Die Verträge werden in den kommenden Monaten zwischen den Landwirten und dem EUGAL-Projektträger GASCADE geschlossen werden. Gut 60 Prozent der von EUGAL in Anspruch genommenen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.

„Aus dem Bau der OPAL haben wir einiges gelernt und konnten diese Erkenntnisse frühzeitig einbringen – sicherlich ein Grund, weshalb die Gespräche mit den Verbänden sehr konstruktiv verliefen und in kurzer Zeit zum erfolgreichen Abschluss gebracht wurden“, sagt Gesamtprojektleiter Ludger Hümbs.

Die Rahmenvereinbarungen dienen als Vorlage für die individuellen Verträge, die nun mit Eigentümern und Bewirtschaftern geschlossen werden. Grundsätzlich gilt: GASCADE wird während der gesamten Projektzeit – von der Planungsphase über die Bauzeit bis zur finalen Abnahme – aktiv das Gespräch mit Eigentümern und Bewirtschaftern suchen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Erstmals wurde vereinbart, dass Bodenschutzsachverständige sowie landwirtschaftliche Sachverständige den Bau begleiten. Die Bodenschutzsachverständigen werden den Zustand des Bodens vor der Inanspruchnahme, während der Leitungsverlegung und der Rekultivierung überwachen und sowohl GASCADE, den zuständigen Landesbauernverband und das zuständige Landwirtschaftsamt auf Anfrage jederzeit informieren.

„Aus dem Bau der OPAL haben wir gelernt, dass die Drainagen von besonderer Bedeutung sind. Deshalb wird GASCADE bereits vor Baubeginn ein Drainagekonzept vorlegen“, erklärt Hümbs. In Absprache mit den Wasser- und Bodenverbänden werden hierzu die Vorflutverhältnisse ermittelt. Das Konzept enthält dann die Festlegung der Konfiguration der Drainagen. Es soll mit den Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten abgestimmt und verbindlich vereinbart werden.

Auch nach dem Bau sind die Flächen wieder landwirtschaftlich nutzbar. Die EUGAL liegt in Mecklenburg-Vorpommern nach ihrem Bau mit zwei Strängen in der Mitte eines 22 Meter breiten Schutzstreifens. Ein jeweils acht Meter breiter Mittelstreifen muss weiterhin sichtbar, begeh- und befahrbar sein.

Aktuelle Informationen zu dem Projekt stellt GASCADE auf der Internetseite www.eugal.de zur Verfügung.