Biogas-Einspeisung: Kosten ab 2014 auf alle Schultern verteilt

Kassel. Mit der Neuregelung der Biogaskostenwälzung in der Gasnetzentgeltverordnung (§ 20b GasNEV) werden die Kosten für den Netzanschluss und die Einspeisung von Biogas ab dem kommenden Jahr auf alle Gastransportkunden in Deutschland gleichermaßen verteilt. Das gab die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. bekannt. Der jetzt von den deutschen Marktgebietsbetreibern GASPOOL und NCG ermittelte Biogaswälzungsbetrag für das Jahr 2014 beträgt 0,51 Euro pro Kilowattstunde pro Stunde pro Jahr (€/kWh/h/a).

Die Netzgebiete der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber sind in zwei Marktgebiete – NCG und GASPOOL – aufgeteilt. Da die Netzanschlussdichte von Biogasanlagen in den Marktgebieten sehr ungleich verteilt ist, wurden in den zwei Marktgebieten bisher unterschiedliche Beträge für die Biogaswälzung in Rechnung gestellt: 0,75 €/kWh/h/a im Marktgebiet GASPOOL und 0,26 €/kWh/h/a im Marktgebiet NCG (im Jahr 2013).

Mit der nun in Kraft getretenen Novelle der Gasnetzentgeltverordnung werden die Kosten für die Biogaseinspeisung nicht mehr auf die Netze innerhalb eines Marktgebietes sondern bundesweit einheitlich umgelegt.

Mehr Informationen unter www.fnb-gas.de