Konsultation: Netzkopplungsvertrag über die Kooperation an Netzkopplungspunkten zwischen GASCADE Gastransport GmbH und Open Grid Europe GmbH

Gemäß Artikel 4 (2) der Verordnung (EU) 2015/703 der Kommission vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch (NC INT) bittet GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) ihre Netznutzer zu den relevanten Auszügen des Netzkopplungsvertrages zwischen GASCADE und Open Grid Europe GmbH für die Netzkopplungspunkte Zone OGE und Drohne NOWAL Stellung zu nehmen.

Zitat NC INT Art. 4 (2) zur Information:
“Vor dem Abschluss oder der Änderung eines Netzkopplungsvertrages, der die in Artikel 3 Buchstaben c, d und e genannten Vorschriften enthält, geben die Fernleitungsnetzbetreiber den Netznutzern mindestens zwei Monate Gelegenheit, zu dem vorgesehenen Wortlaut dieser Vorschriften Stellung zu nehmen. Die Fernleitungsnetzbetreiber berücksichtigen die Anmerkungen der Netznutzer, wenn sie ihren Netzkopplungsvertrag schließen oder ändern.“

Hiermit bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zu den in der Anlage aufgeführten Regelungen für das Matching, das Allokationsverfahren sowie für das Kommunikationsverfahren bei außergewöhnlichen Ereignissen Ihre Anmerkungen, Einwände oder Alternativvorschläge bis zum 18.02.2018 an die E-Mail-Adresse
kontaktSpam Protect@gascade.de zu senden.