Konsultation des Allokationsverfahrens
(Mallnow Einspeisung)

Die Verordnung (EU) 2015/703 der Kommission vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch (NC INT) gilt ab dem 1. Mai 2016.

NC INT wurde in den Jahren 2012 bis 2015, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 1775/2005 insbesondere auf Artikel 6 Abs. 11, entwickelt.

Gemäß Artikel 9 NC INT, müssen benachbarte Fernleitungsnetzbetreiber Vorschriften festlegen, die die Übereinstimmung der allokierten Mengen auf beiden Seiten eines Netzkopplungspunktes gewährleisten. Art. 9 Abs. 2 NC INT sieht die Einrichtung eines operationellen Ausgleichskontos („OBA“) vor. Das bedeutet, dass Differenzen zwischen den gemessenen und den allokierten Gasmengen in ein OBA der Netzbetreiber fließen.

Allerdings können benachbarte Fernleitungsnetzbetreiber gemäß Art. 9 Abs. 4 NC INT ein anderes Allokationsverfahren verwenden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Regel veröffentlicht wird und den Netznutzern ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten nach Veröffentlichung des Allokationsverfahrens zur Stellungnahme eingeräumt wird.

Deswegen konsultieren die Fernleitungsnetzbetreiber GAZ-SYSTEM S.A. und GASCADE gemäß Art. 9 Abs. 4 NC INT hiermit die Verwendung des aktuell am Netzkopplungspunkt Mallnow in der Flussrichtung Polen nach Deutschland verwendeten Allokationsverfahrens.

Aktuell wird an diesem Netzkopplungspunkt in der Flussrichtung Polen nach Deutschland das Allokationsverfahren „balancing shipper“ verwendet. Das bedeutet, dass auf beiden Seiten der Netzkopplung Differenzen zwischen den gemessenen Gasmengen und den allokierten Gasmengen einem einzelnen Transportkunden (balancing shipper) zugerechnet werden. Alle Gasmengen, die anderen Transportkunden allokiert werden, entsprechen den nominierten Gasmengen. Die Rolle des balancing shipper wird aktuell erfolgreich von einem Transportkunden ausgeführt und ist ein bewährtes Verfahren. Dadurch ist das Verfahren für GAZ-SYSTEM S.A. und GASCADE eine gleichwertige Alternative zum OBA. Sollte der aktuelle balancing shipper in Zukunft nicht mehr bereit sein, diese Rolle auszuführen, oder sollte sich kein anderer Transportkunde finden, der bereit ist diese Rolle auf freiwilliger und zuverlässiger Basis auszuführen, so wird am Netzkopplungspunkt Mallnow in der Flussrichtung Polen nach Deutschland ein OBA eingerichtet.

Wir weisen darauf hin, dass das Allokationsverfahren des balancing shipper keinerlei Auswirkung auf die Abwicklung des Gastransports der Transportkunden hat, die kein balancing shipper sind. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass das Allokationsverfahren balancing shipper am Netzkopplungspunkt Mallnow nur für die Flussrichtung Polen nach Deutschland verwendet werden soll. Für die Flussrichtung Deutschland nach Polen ist bereits ein OBA eingerichtet worden.

Gemäß Artikel 9 Abs. 4 NC INT gewähren die GAZ-SYSTEM S.A. und die GASCADE allen Netznutzern nun bis zum 29. April 2016 die Möglichkeit zur Stellungnahme an folgende Mail-Adressen: instrukcjaSpam Protect@gaz-system.pl und operationsSpam Protect@gascade.de