Eckpunkte der Abwicklung am Netzkopplungspunkt "Ronneburg"

Gemäß Artikel 4 (2) der Verordnung (EU) 2015/703 der Kommission vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch (NC INT) bittet GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) ihre Netznutzer zu den relevanten Auszügen der Vereinbarung zwischen GASCADE, Open Grid Europe GmbH und Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH (jetzt Ferngas Netzgesellschaft mbH) „Eckpunkte der Abwicklung am Netzkopplungspunkt Ronneburg“ Stellung zu nehmen.

(Zitat NC INT Art. 4 (2) zur Information:
“Vor dem Abschluss oder der Änderung eines Netzkopplungsvertrages, der die in Artikel 3 Buchstaben c, d und e genannten Vorschriften enthält, geben die Fernleitungsnetzbetreiber den Netznutzern mindestens zwei Monate Gelegenheit, zu dem vorgesehenen Wortlaut dieser Vorschriften Stellung zu nehmen. Die Fernleitungsnetzbetreiber berücksichtigen die Anmerkungen der Netznutzer, wenn sie ihren Netzkopplungsvertrag schließen oder ändern.“)

Falls Sie für Ihr Unternehmen die Nutzung der in Ronneburg bereitgestellten Transportkapazitäten erwarten, geben wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, zu den in der Anlage aufgeführten Regelungen für das Matching und Allokationsverfahren sowie für das Kommunikationsverfahren bei außergewöhnlichen Ereignissen Ihre Anmerkungen, Einwände oder Alternativvorschläge bis zum 25.09.2017 an die E-Mail-Adresse kontaktSpam Protect@gascade.de zu senden.

Anlage:
Vereinbarung zu den Eckpunkten der Abwicklung am Netzkopplungspunkt „Ronneburg“ bis zum 01.10.2018, 6 Uhr (2 Seiten Auszug)