Glossar


N

Nachgelagerter Netzbetreiber

Verteilnetzbetreiber, die an einen Fernleitungsnetzbetreiber angeschlossen sind.

NetConnect Germany (NCG)

Die NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) ist eines von zwei deutschen Marktgebieten mit Sitz in Ratingen. Sie übernimmt die Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen und bildet eines der zwei deutschen Marktgebiete (NCG).

Netzanschluss

Der Netzanschluss besteht aus der Netzanschlusseinrichtung, der Netzanschlussleitung und dem Netzpunkt (in der Ausprägung Netzkopplungspunkt oder Netzanschlusspunkt).

Netzanschlusspunkt

Am Netzanschlusspunkt befindet sich die Eigentumsgrenze zwischen Netzbetreiber und Letztverbraucher.

Netzanschlussverträge

Ein Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Gasnetzbetreiber und einem an sein Netz angeschlossenen Letztverbraucher geschlossen. Er enthält unter anderem Regelungen zur Eigentumsgrenze, zum Informationsaustausch, zur Kapazität, zum Allokationsverfahren und zur Haftung.

Netzentwicklungsplan (NEP) Gas

Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber, jedes Jahr einen gemeinsamen, deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) zu erstellen. Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. Darunter fallen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Netzkopplungspartner

Der Ort, an der zwei Gasnetze physisch, meistens durch eine Gasddruckregel- und Messanlage, miteinander verbunden sind, bezeichnet man als Netzkopplungspunkt. Am Netzkopplungspunkt befindet sich die Eigentumsgrenze zwischen zwei benachbarten Netzbetreibern.

Netzkopplungspunkt

Der Ort, an dem zwei Gasnetze physisch, meistens durch eine Gasddruckregel- und Messanlage, miteinander verbunden sind, bezeichnet man als Netzkopplungspunkt.

Netzkopplungsvereinbarung / Netzkopplungsvertrag

Ein Netzkopplungssvertrag wird zwischen zwei benachbarten Gasnetzbetreibern geschlossen. Er enthält unter anderem Regelungen zur Eigentumsgrenze, zum Informationsaustausch, zur Kapazität, zum Allokationsverfahren und zur Haftung.

Netzpunkt

Ein Netzpunkt ist ein physischer Punkt in einem Netz, an dem weitere Netze (siehe Netzkopplungspunkt), Produzenten, Gasspeicher oder Verbraucher (siehe Netzanschlusspunkt) angeschlossen sind. Der Begriff kann sowohl für einen Netzanschlusspunkt als auch einen Netzkopplungspunkt stehen.

Netzsimulation

Die softwaregestützte Netzsimulation dient zur Berechnung von Strömungszuständen im Gasnetz. Es handelt sich hierbei um eine instationäre Berechnung der Strömungszustände - das heißt, die permanenten Änderungen der Strömungen werden korrekt berücksichtigt. 

Eingangsdaten für die Simulation sind Fahrpläne an den Netzpunkten, Gasbeschaffenheiten, Gastemperaturen, Druckwerte und die vollständige Geometrie der Netzsegmente (u.a. Rohrlängen, -durchmesser, -rauigkeiten). Abhängig von der Simulationsvariante handelt es sich hierbei entweder um gemessene Daten oder Werte aus der Prognose und der Mengen- und Fahrweisplanung (Disposition)

Hierdurch ergeben sich unterschiedliche Einsatzgebiete für die Simulation:

  • Prozessbegleitende Simulation zur Mitrechnung des aktuellen Netzzustandes
  • Vorausschauende Simulationsvarianten

Netzstabilität

Neben dem zuverlässigen Transport des Gases hat der Fernleitungsnetzbetreiber die Aufgabe, die Netzstabilität zu sichern – d.h. dafür zu sorgen, dass alle Kunden die zugesicherten Mengen erhalten. Dafür muss er in den jeweiligen Leitungsabschnitten einen bestimmten Mindestinhalt an Gas vorhalten, um vorgeschriebene Drücke einhalten zu können.

Bei hohen Transportleistungen ist der Mindestinhalt in einer Leitung aufgrund des höheren Drucks größer als bei niedrigen Transportleistungen. Die Differenz zwischen Maximal- und Mindestinhalt drückt sich aus im Puffervolumen einer Leitung. Dieses notwenige Gas wird im täglichen Geschäft zum Ausgleich der Schwankungen in der Gasabgabe und im Gasbezug benötigt. Bei Versorgungsproblemen dient es als Reserve.

Nominierung

Unter einer Nominierung versteht man die Mitteilung an den Netzbetreiber darüber, in welchem Umfang ein Transportvertrag für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden soll. Auf Grundlage der Nominierungen steuert der Gasnetzbetreiber die Gasflüsse in seinem Netz. Wird eine Nominierung geändert, spricht man von einer Renominierung.

Nominierungsabgleich

Benachbarte Netzbetreiber nehmen im sogenannten Matchingprozess einen Abgleich der Nominierungen auf beiden Seiten eines Netzpunktes vor. Liegen Nominierungen in gleicher Höhe auf beiden Seiten eines Netzpunktes vor, wird ein entsprechender Gasfluss am jeweiligen Netzpunkt gesteuert. Werden Nominierungen in unterschiedlicher Höhe auf beiden Seiten des Netzpunktes abgegeben, wird der geringere Wert für die Gasflusssteuerung berücksichtigt.

Nominierungsersatzverfahren

Ein Nominierungsersatzverfahren ist eine Dienstleistung, die einige Netzbetreiber ihren Kunden anbieten. Hierbei meldet der Netzbetreiber Mengen an den Marktgebietsverantwortlichen, die als Ersatz für Nominierungen für die Bildung von Allokationswerten herangezogen werden.